Hinsichtlich der seit dem 1. April 2015 geltenden Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben der Hansestadt Wismar und den ersten diesbezüglich ergangenen Steuerbescheiden, wurde seitens von Svenja und Norbert Preuss Inhaber des City Partner Hotel "Alter Speicher", begründeter Widerspruch eingelegt. Notfalls werden alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Mit breiter Brust nahm Marco Engbertz, Direktor des Wyndham Garden Wismar, die Auszeichnung der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern entgegen. „Es gibt nichts zu auszusetzen“ urteilten Bernd Schröder und Axel Wojaczyk von der unabhängigen Bereisungskommission, welche die Abnahme mit scharfem Auge begleiteten.
Im Vorfeld hatte der DEHOGA MV mit seinem Regionalverband Wismar gemeinsam nichts unversucht gelassen, die leidige Steuer auf privat veranlasste Übernachtungen abzuwenden.
Nun ist es doch passiert und die Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Am 26. März wurde in der Bürgerschaft die Satzung zur Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent des reinen Übernachtungspreises verabschiedet. Diese soll seit dem 1. April gelten.
Beginnend ab 4. April 2024 wird E.ON Energie Deutschland GmbH diejenigen Verbandsmitglieder anschreiben, deren DEHOGA-Sondervertrag (Strom) zum 31.12.2024 endet und deren Verbrauch über einen Standardlastprofilzähler (SLP, monatliche Abschläge) ermittelt wird. Das Folgeangebot ist wieder online abschließbar, die individuellen Zugangsdaten werden im Anschreiben mitgeteilt. Es gelten zunächst folgende Angebotskonditionen.
Sie sind der alljährliche Höhepunkt in der Nachwuchsförderung der Branche und fester Bestandteil des Gastgewerbes: Die ebenso begehrten wie berüchtigten Landesjugendmeisterschaften, die der DEHOGA MV in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) durchführt, küren die besten Auszubildenen in Mecklenburg-Vorpommern.
Diesen Termin sollten sich alle Beherbergungsbetriebe und gastronomischen Einrichtungen im Kalender markieren: Am 28. Mai (Dienstag, 10-17 Uhr) ist der DEHOGA MV on Tour und lädt zum 1. Arbeitgebertag im Gastgewerbe ein.
Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat eine Änderung bezüglich der Erhebung der Übernachtungssteuer beschlossen. Demnach sollen ab dem 01. April 2024 auch beruflich bedingte Übernachtungen, die bisher von der Steuer befreit waren, besteuert werden.
Wie eine kürzlich von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform vorgelegte Branchenanalyse aufzeigte, sei in Gaststätten ein anhaltender Insolvenztrend zu erwarten. Bereits im vergangenen Jahr mussten 6,5% mehr gastgewerbliche Unternehmen in MV Insolvenz anmelden. Neben der Mehrwertsteuererhöhung und Kostensteigerungen in allen Bereichen bringt auch die Rückzahlung der Corona-Hilfen die Betriebe in Bedrängnis.